
Lassen Sie Ihren Oldtimer bei uns zu - amtlich geprüft für den Straßenverkehr
Für die Zulassung Ihres Oldtimers
Oldtimer Erstuntersuchung
Damit ein mindestens 30 Jahre altes Kraftfahrzeug als Oldtimer zugelassen wird, müssen bestimmte Vorrausetzungen erfüllt werden. Die Prüfung und Erstellung eines Oldtimergutachtens erfolgt direkt bei uns durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen. Dieses Gutachten wird für die Beantragung eines H-Kennzeichens benötigt.
- Ein Oldtimer muss per Definition vor mindestens 30 Jahren zum ersten Mal zugelassen worden sein.
- Oldtimer-Liebhaber können dadurch ihr Fahrzeug ohne große Einschränkungen, wie z.B. Umweltzonen, nutzen.
- Wichtige Voraussetzung für die Oldtimer-Zulassung ist die Erstellung eines gültigen Gutachtens.
Ihre Vorteile
Bei Ihrer Oldtimer-Zulassung durch Uns
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Mit einem H-Kennzeichen profitieren Oldtimer von steuerlichen Vorteilen
Oldtimer mit H-Kennzeichen erhalten oft günstigere Tarife bei Versicherungen
Fahrzeuge mit H-Kennzeichen sind frei von Umweltzonen-regelungen
Werterhalt durch Bestätigung des historischen Werts & Fahrzeugzustands
Die wichtigsten Fragen zur Oldtimer-Erstuntersuchung
FAQ
Ihr Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt sein (gerechnet ab dem Datum der Erstzulassung). Es muss zudem weitestgehend im Originalzustand sein und in einem gut erhaltenen, fahrbereiten Zustand, der den Anforderungen eines „kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts“ entspricht.
Mit einem H-Kennzeichen profitieren Sie von einer pauschalen Kfz-Steuer (191,73 € für Autos und 46,02 € für Motorräder jährlich) und können Ihr Fahrzeug in Umweltzonen fahren, auch ohne grüne Umweltplakette.
Sie benötigen den Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief, einen aktuellen HU-Bericht, den Oldtimergutachten (gemäß § 23 StVZO) und Ihren Personalausweis. Bei Zulassung durch Dritte wird zusätzlich eine Vollmacht benötigt.
Das Oldtimergutachten prüft, ob das Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt ist, sich weitgehend im Originalzustand befindet und technisch sowie optisch in gutem Erhaltungszustand ist. Umbauten müssen zeitgenössisch und fachgerecht durchgeführt sein.
Ja, auch Fahrzeuge mit H-Kennzeichen müssen alle zwei Jahre zur regulären Hauptuntersuchung (HU), um sicherzustellen, dass sie verkehrssicher sind.