
Unsere Gasanlagenprüfung - Damit Sie unbedenklich auf's Gas drücken können
Damit Sie sicher auf der Straße sind
Gasanlagenprüfung
Wir Prüfen ihr gasbetriebenes Fahrzeug sowie sämtliche eingebaute Gasanlagen nach § 41a StVZO. GSP, GAP und GWP. Die Gassystemeinbauprüfung (GSP) findet einmalig statt und wird bei Fahrzeugen mit Gasanlagen zum Betrieb des Motors verpflichtend durchgeführt.
- Identifikation des Fahrzeugs und der Gasanlage-Zustandsüberprüfung der Gasanlage
- Überprüfung der sachgemäßen Befestigung und Verlegung von Schläuchen und Leitungen
- Einbauschild-Überprüfung der Dichtheit der Gasanlage
- Prüfung der Übereinstimmung der Einzelkomponenten mit den Unterlagen zur Gasanlage
- Eignungsprüfung der Gasanlage für das jeweilige Fahrzeug
Ihre Vorteile
Sicherheit - Für Sie und Ihre Mitmenschen
Sie haben Interesse oder Fragen zu unserem Service? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf!
Die Gasanlagenprüfung gewährleistet den sicheren Betrieb der Gasanlage
Wir sind speziell geschult und zertifiziert für die Prüfung von Gasanlagen
Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zur Vermeidung von Bußgeldern und Mängeln
Eine gut gewartete Gasanlage erhöht die Lebensdauer des Fahrzeugs
Die wichtigsten Fragen zur Gasanlagenprüfung
FAQ
Eine Gasanlagenprüfung ist alle zwei Jahre im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) erforderlich oder nach jeder Veränderung an der Gasanlage.
Es werden alle sicherheitsrelevanten Komponenten wie Leitungen, Druckbehälter, Ventile und die Dichtheit der gesamten Gasanlage überprüft.
Alle Fahrzeuge, die mit einer Autogasanlage (LPG) oder Erdgas (CNG) ausgerüstet sind, müssen regelmäßig eine Gasanlagenprüfung absolvieren.
Werden Mängel festgestellt, müssen diese vor der Erteilung der Plakette behoben werden. Die Anlage darf bis zur Reparatur und erneuten Prüfung nicht genutzt werden.