
Lassen Sie die Änderungen an Ihrem Fahrzeug offiziell von uns abnehmen
Sicherheit - Für sie und den Straßenverkehr
Änderungsabnahmen §19STVZO
Bei Änderungen die Sie nachträglich an Ihrem Fahrzeug vornehmen ist eine Änderungsabnahme notwendig. Die Änderungsabnahme bestätigt den ordnungsgemäßen Einbau und ist notwendig, damit die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs nicht erlischt. Hierzu zählen Änderungen wie:
- Tieferlegung
- Änderungen der Rad-Reifenkombination
- Sportauspuffanlagen
- Anbau von Spoilern
- Chiptuning
Ihre Vorteile
Sicherheit - Für Sie und Ihre Mitmenschen
Sie haben Interesse oder Fragen zu unserem Service? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf!
Absprache notwendiger Änderungsdokumente bei Terminverinbarung
Erhalt der Betriebserlaubnis nach Umbauten an Ihrem Fahrzeug
Sicherheit - Damit Sie vorschriftsmäßig und legal im Straßenverkehr sind
Weniger Wartezeit durch unsere Gutachtenrecherche in der GTÜ-Datenbank
Die wichtigsten Fragen zur Änderungsabnahme
FAQ
Haben Sie Ihr Fahrzeug modifiziert oder planen Änderungen? Wir bieten Ihnen fachgerechte Änderungsabnahmen in unserer Prüfstelle an. Unsere erfahrenen Prüfingenieure unterstützen Sie dabei, Ihre Umbauten gesetzeskonform eintragen zu lassen.
Eine Änderungsabnahme ist unerlässlich, wenn Sie Ihr Fahrzeug modifizieren – sei es durch Tuning, Umrüstungen oder andere Anpassungen. Diese Prüfung stellt sicher, dass die vorgenommenen Veränderungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und die Sicherheit sowie Verkehrstauglichkeit Ihres Fahrzeugs weiterhin gewährleistet sind.
Eine Änderungsabnahme ist immer dann erforderlich, wenn am Fahrzeug technische Veränderungen vorgenommen wurden, die Einfluss auf die Betriebserlaubnis haben könnten. Dazu zählen Tuning-Maßnahmen, Fahrwerksänderungen, Umbauten am Auspuff oder Änderungen an den Rädern und Reifen.
Unterbleibt die Änderungsabnahme, kann die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen. Das führt dazu, dass das Fahrzeug im Straßenverkehr nicht mehr legal betrieben werden darf. Zudem drohen Bußgelder, und der Versicherungsschutz könnte eingeschränkt sein.